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Veterinärbestimmungen:
Die Veranstaltung wird amtstierärztlich überwacht. Hunde, die auf die Veranstaltung gebracht werden, müssen nachweislich spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft werden (Impfausweis / EU-Heimtierpass mitbringen). Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die so genannte 3-Wochen Frist.
Hunde ohne Impfpass werden am Eingang zurückgewiesen!
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